Servierte Downloads: Get Your Music On

Lange durften Musikliebhaber auf legale und ausreichende Download-Möglichkeiten warten. 2004 ist der Durchbruch endlich geschafft und mit an der Spitze schwimmt Musicload.de.

Es hat lange gedauert bis Schwung in das legale Download-Geschäft gekommen ist. Schließlich hat sich die Musikindustrie lange gewehrt, gesträubt und immer wieder kritisch das virulente Internet beäugt. Die ersten Selbstversuche der großen Plattenfirmen in Eigenregie sind dann meist auch kläglich gescheitert. Wer geht schon in einen Plattenladen, der nur Alben von Universal oder Warner oder Sony hat? Die meisten interessiert es nebenbei bemerkt ja eh nicht, welches Label drauf steht, sondern wer da musiziert, produziert und arrangiert.

Was war, was wird, wie es aussehen sollte…

Wie es funktionieren könnte und dann auch so richtig gefunkt hat, hat Steve Jobs mit seinem Äpfelchen-Unternehmen gezeigt. iTunes war gegenüber den P2P-Tauschbörsen, die erste ernstzunehmende Konkurrenz. Schließlich hatten die Macianer von Anfang an die Großen im Boot. Nur die meisten Indies fehlten…

Das war Mitte 2003. Unser 2004 wird dahingegen als Jahr für den Durchbruch in den Logbüchern festgehalten. »Schuld« daran ist das langsam wachsende Vertrauen der Menschen. Nachdem in der hysterischen Anfangseuphorie des Netzes jede Menge Geld - auch oder vor allem des kleinen Mannes - verbrannt wurde, trauen die Menschen immer mehr dem Online-Handel und den Gesetzen des WWW. Das liegt auf der einen Seite an großen Institutionen und der Pionierarbeit von Amazon und Ebay, die Bezahlung via Web auch bei Mutter salonfähig gemacht haben, und an dem ernstzunehmenden Angebot seitens der Download-Portale.

Spielplatz Download-Service

Während der Tonträgermarkt weiterhin schrumpft, wächst auch in Deutschland mit zunehmender Akzeptanz der Online-Musikmarkt. Glaubt man den Zahlen des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft, wächst dieser wöchentlich um etwa 25 Prozent. Wow! Gleichzeitig wurde die Marke von einer Million Downloads pro Monat überschritten. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, tanzt und präsentiert als logische Schlussfolgerung die endlich gestarteten Downloadcharts, die auch für die Singlecharts verwertet werden. Die Charts selbst wurden Ende August gestartet und beziehen die Zahlen von allen wichtigen legalen Angeboten ein. Auch von Musicload.de. Der jetzt schon ein Jahr alte Service schwimmt ganz oben mit dabei, wenn es um Musikverkauf im Internet geht.

Vor allem liegt das sicherlich am hervorragend einfach strukturierten Design der Seiten. Anstelle den Surfer mit Gezuckel und jeder Menge Bildchen vollzubimmeln, wurde darauf geachtet, dass das Interface schlicht und übersichtlich herüberkommt. Da freut man sich als Neukunde unter anderem, dass man brav an die Hand genommen wird mit Legende und aufschlussreichen FAQs. Natürlich ist auch das Angebot nicht übel, denn Musicload.de hat sich mit allen Majors in ein Boot gesetzt. Gemeinsam paddelt sich besser.

Suchen, Kaufen, Downloaden

Zwar verteilt und begrenzt der Download-Service via DRM (Glossar) die Nutzungsrechte der jeweiligen Musikstücke, trotzdem bekommt der Benutzer ausreichend Rechte die Musik auf CDs zu brennen sowie auf tragbare Audioplayer und mehrere PCs zu überspielen. Schön, dass diese Angaben nicht irgendwo versteckt werden, sondern immer gleich neben dem jeweiligen Song stehen. Da weiss man was man bekommt. So sieht man z.B. gleich, dass »Troy« von den Fantastischen 0,59€ kostet, unbegrenzt auf Portable übertragen und gleich 5mal gebrannt werden darf. Dahingegen kostet »1. Wahl« von Sportfreunde Stiller 1,19€, darf 10 Mal gebrannt, aber nur 25 Mal auf einen tragbaren gezogen werden kann.

Alle Titel liegen hierbei im WMA-Format (Glossar) vor, digitalisiert in 44,1 KHz Stereo bei 128 kbps, was ungefähr der Qualität eines 192kbps-enkodierten mp3s entspricht. Nicht nur über zahlreiche Downloads verfügt das digitale Musik-Portal, sondern es bietet auch die verschiedensten Bezahlwege. Neben der Rechnungsbegleichung per Telefonrechnung als T-Online Kunde (Musicload.de gehört zur Telekom), wird selbstverständlich das eigene T-Pay-System als auch das der Konkurrenz von Firstgate akzeptiert. Logisch, dass ihr auch mit Kreditkarte zahlen dürft.

Songs für 1 Cent :)

Im goldenen Oktober heisst es dann Party-Time bei Musicload. Denn der Download-Service feiert sein Einjähriges und wie es sich für ein Geburtstagskind gehört, lädt es andere ein, die wiederum runterladen. Denn die beliebtesten 1.111 Tracks gibt es für 1 Cent pro Download. Wer seine Künstler unter den 1.111 Favoriten sehen möchte, sollte beim virtuellen Topfschlagen mitmachen und ab 1. Oktober für seine drei Lieblingsmusiker und Bands stimmen. Logischerweise landen dann die am häufigsten Gevoteten automatisch in der Geburtstags-Liste. Das Voting dauert insgesamt 10 Tage lang und mündet am 11. Oktober in einem furiosen Download-Champagner-Tag. Hoffentlich hält da der Server stand. Prost!

Last not least…

…wollen wir Euch auch noch auf das kommende November-Special einschwören. Da gibt es dann weitere Tipps zu legalen Downloads von Netlabels, stylishen mp3-Portablen und weiteren Services rund um die musikalische Virtualität.

Glossar

WMA

Das Windows Media Audio-Format -Format ist ein proprietärer Audio-Codec von Microsoft. WMA wurde als Alternative zum patentierten mp3-Format entwickelt. Der Codec ist verlustbehaftet, da während der Kodierung Daten verloren gehen. In der Profi-Variante unterstützt der Codec bis zu 24 bit/96 KHz bei einer variablen Bitrate von bis zu 768 kbps und Surround-Ton mit bis zu 7 Kanälen. WMA unterstützt auch die Einbindung von Digital Rights Management (DRM), die dem Urheber von geistigem Eigentum die Regelung der Zugriffsrechte auf Tonmaterial ermöglichen soll (Kopierschutzmaßnahmen/ Abspielbeschränkung).

DRM

DRM steht für »Digital Rights Management«, sprich digitale Rechteverwaltung. DRM wird von Kritikern auch gerne als Digital Restriction Management bezeichnet. Denn DRM ist ein Verfahren, mit dem die Urheberrechte an geistigem Eigentum, vor allem an Film- und Tonaufnahmen, aber auch an Software, auf elektronischen Datenverarbeitungsanlagen gewahrt und Raubkopien verhindert, sowie Abrechnungsmöglichkeiten für Lizenzen und Rechte geschaffen werden sollen.