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Online Werkzeuge: Deutscher HTML-Validator, Robots.txt-Generator und Impressum-Assistent

Deutscher HTML-Validator

Screenshot des deutschen HTML-Validators
Deutscher HTML-Validator

Der Weg zur perfekten Website ist lang und steinig. Vor allem, wenn man darauf erpicht ist, dass die eigene Site 100 % valides (X)HTML beinhaltet. Schnell schleichen sich bei Copy&Paste-Aktionen (z.B. von Word in ein Redaktionssystem) Gedankenstriche anstelle von Bindestrichen ein, werden Sonderzeichen nicht konvertiert oder wurden Tags nicht wieder geschlossen.

Wer sich die Mühe macht, eine Website so valide wie möglich zu produzieren, profitiert von den Vorteilen, die Hand in Hand mit einem sauber strukturierten und ausgegebenen Code gehen. Während die Website einerseits dadurch auf jedem Browser von Osteuropa bis hin zu den lateinamerikanischen Ländern gut lesbar erscheint, freuen sich auf der anderen Seite informationsverarbeitende Suchmaschinen. Denn wieder einmal gilt: je gültiger der Code, desto besser die Indizierung. Außerdem garantieren valide Webseiten in der Regel eine höhere Barrierefreiheit.

Um dem Webdesigner und Webmaster die Arbeit auf dem Weg zur validen Website zu erleichtern, hat das W3C-Consortium 1997 den ersten HTML-Validator herausgebracht. Über die Jahre wurde dieser immer weiter perfektioniert und analysiert und erkennt heute auch XHTML-Dokumente. Dabei bleibt es nicht bei einem schlichten Gut-Schlecht, sondern das Programm erläutert die Fehler, die es auszumerzen gilt. Waren diese bisher nur in englischsprachiger Form erhältlich, so gibt es seit kurzem auch einen deutschsprachigen Validator, mit deutschen Erläuterungen.

Beide Services können online genutzt werden. Dazu lädt man entweder eine HTML-Datei hoch oder übergibt dem Programm eine bereits existierende URL. Darüberhinaus gibt es auch noch einen CSS-Validator für die eigenen Stylesheets.

W3C-Validator: http://validator.w3.org/

CSS-Validator: http://jigsaw.w3.org/css-validator/

Deutscher Validator: www.validome.org/lang/ge/

Robots.txt – Suchmaschinen befehlen, was sie dürfen

Screenshot des robots.txt-Generators
robots.txt-Generator

Die sogenannten Spider-Robots sind Programme, die unermüdlich im Auftrag ihres Besitzers durch das Netz krabbeln, um Informationen zu sammeln und an die Analyse-Werkzeuge weiterzuleiten. Neben den Spider-Robots der Suchmaschinen gibt es natürlich auch Spider-Programme, die für Spammer neue Email-Adressen suchen oder für Wissenschaftler das Netz erforschen.

Letztere Spider-Maschinen lassen sich in der Regel nichts befehlen. Die Suchroboter der Suchmaschinen-Anbieter kann man jedoch ein wenig steuern. Jede Spider-Engine, ob von Lycos, Altavista oder Google, ruft und sucht, bevor sie eine Website »betritt«, die Datei »robots.txt« auf. Diese wird im Hauptverzeichnis der Domain gesucht. Sie beinhaltet Steuerbefehle, die Verzeichnisse als auch bestimmte Dateien sperren oder freigeben können. So kann man z.B. Google veranlassen, die Bilder der eigenen Webpräsenz nicht für die Google-Bildersuche zu indizieren.

Pro Domain kann es nur eine »robots.txt«-Datei geben. Achten Sie darauf, dass der Dokumentname ausschließlich aus Kleinbuchstaben besteht. Zwar kann man sich die »robots.txt«-Datei selbst mittels eines Text-Editors erstellen, möchte man jedoch genauere Angaben für die verschiedensten Suchmaschinen machen, sollte man den robots.txt-Generator unter robotstxt.de konsultieren. Neben dem robots.txt-Generator finden Sie außerdem auch noch einen Metatag-Generator und weiterführende Informationen zu dem Thema.

Ausweispflicht – Online-Assistenten für das eigene Impressum

Screenshot des Impressum-Assistenten
Impressum-Assistent

Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine so genannte »Anbieterkennzeichnung« enthalten. Aber es sollte sich auch jeder Hobby-Website-Besitzer ein solches Impressum zulegen, um Abmahnbescheiden eines Rechtsanwaltes vorzubeugen. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Hierbei bestimmt das Teledienstegesetz, auch TDG genannt, was alles im Impressum anzugeben ist. Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Homepagebetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen.

Das Impressum sollte wenn möglich deutlich sichtbar auf der Website angebracht werden. Denn das TDG verlangt wörtlich, dass die Pflichtangaben »leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar« sein müssen. Deswegen sollten Sie ihr Impressum so weit oben wie möglich auf der Website platzieren. Obendrein sollten Sie auf jede Unterseite einen Link zum Impressum setzen.

Um ein geeignetes Impressum zu erstellen, empfiehlt sich der Webimpressum-Assistent von digi-info.de/de/netlaw/webimpressum. Einen weiteren Impressum-Assistenten finden Sie unter abmahnwelle.de/index.php?mode=tools. Dort wählen sie das Werkzeug »Certiorina«, das sie zum Impressumsgenerator führt. Weiterhin bietet abmahnwelle.de nützliche Informationen rund um das Thema Abmahnung.